Unternehmen
Die Grundstein Immobilienservice GmbH ist ein mittelständisches, inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Köln.
SIE vertrauen uns Ihre Immobilie an – WIR haben als Treuhänder die Werterhaltung und Wertsteigerung Ihrer Immobilie stets im Fokus. Dabei umfasst unsere Arbeit folgende Bereiche:
Kaufmännische Leistungen
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen.
- Erstellung des Wirtschaftsplanes für ein Wirtschaftsjahr mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben.
- Erstellung einer jährlichen oder auch auf Wunsch monatlichen Abrechnung für den Eigentümer über die Einnahmen und Ausgaben.
- Durchführung der Belegprüfung mit dem Eigentümer.
- Einrichtung, Führung und Disponierung der auf den Namen des Eigentümers lautenden Bankkonten (Giro- und Festgeldkonten).
- Verwaltung der Gelder nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
- Sachliche und rechnerische Prüfung und Zahlung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen.
- Überwachung der pünktlichen Mietzinseingänge samt Nebenkosten, Kaution und sonstigen Nutzungsentgelten.
- Durchführung von Mieterhöhungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Erstellung der Nebenkostenabrechnung zwischen dem Mieter und Eigentümer.
- Bei Bedarf, Erhöhung der Betriebskosten bzw. Anpassung an den tatsächlichen Aufwand.
- Anmahnung von Miet- und Nebenkostenrückständen bei den Mietern, Geltendmachung von Forderungen gegenüber Dritten.
- Erstellung von Mahnungen, gegebenenfalls Einleitung einer Klage bei Zahlungsrückstand.
- Kostenaufstellung für die Wärmemessdienste, damit eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung erstellt werden kann.
- Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Gas-, Wasser- und Stromverbrauch)
- Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
Technische Leistungen
- Durch die regelmäßige Begehung der Objekte wird der Zustand kontrolliert.
- Abschluss von Wartungsverträgen von Sicherheitseinrichtungen (Heizung, Aufzug, Lüftungsanlagen, Pumpen, Feuerlöscher, Rolltor usw.)
- Wir sogen für eine ordnungsgemäße, substanzerhaltende und wertsteigernde Instandhaltung und Instandsetzung.
- Für die Durchführung von Renovierungsarbeiten werden von uns Handwerkerangebote eingeholt, Aufträge vergeben und die Arbeiten überwacht und abgenommen im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
- Sollten Maßnahmen durchgeführt werden, die die Statik betreffen oder soll ein Umbau vorgenommen werden, so empfehlen wir den Eigentümern die Einschaltung eines Ingenieurbüros für die Planung, Bauüberwachung und Bauabnahme.
- Einleitung von Sofortmaßnahmen im Notfall (Rohrbruch, Brand, Sturmschaden usw.).
- Prüfung des Versicherungsbedarfes (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung) sowie Abschluss und Kündigung von Verträgen im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
- Bei Versicherungsschäden wird der Schaden an die Versicherungsgesellschaft gemeldet, die Schadenbeseitigung durch einen Handwerker veranlasst und der Schaden mit der Versicherung abgerechnet.
- Nach Rücksprache mit dem Eigentümer beauftragen wir einen Sachverständigen während der Gewährleistungsfrist.
- Vorbereitung und Organisation von Prüfungen durch Fachkräfte wie z. B. TÜV, Aufzug, Blitzschutzprüfungen.
Allgemeine Verwaltungsleistungen
- Aufstellung und Überwachung der Hausordnung.
- Bearbeitung von Beschwerden und Verstöße gegen die Hausordnung.
- Einstellung und Einweisung von Reinigungspersonal und Hausmeister.
- Erledigung des Schriftverkehrs (Rundschreiben, Aushänge).
- Führen der gesamten Korrespondenz mit den Eigentümern bzw. Mietern und Dritten.
- Verfassen von Mängelrügen und Gewährleistungsansprüchen.
- Durchführung von Verhandlungen mit Eigentümern, Mietern, Behörden, Hausmeister, Lieferanten usw.
- Bei Bedarf, Beauftragung geeigneter Rechtsanwälte zum Führen eines gerichtlichen Rechtsstreites, sowie die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs.
- Beschaffung aller für die Bewirtschaftung erforderlichen Gegenstände und Brennstoffe.
- Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Gas-, Wasser- und Stromverbrauch)
- Beachten von Bestimmungen (Landesbauordnung, Gemeindesatzung, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Miethöhegesetz, Wohnungsbindungsgesetz, Neubaumietenverordnung, Zweite Berechnungsverordnung, Baugesetzbuch, BGB, Erbbaurechtsverodnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz) usw.
- Einholung erforderlicher Genehmigungen (z. B. Antennenanlage).
Wir haben uns auf die Bereiche Wohnungseigentum und Mietverwaltung spezialisiert und kennen uns daher in Fragen der Rechtssicherheit bestens aus.
Der schmale Grad zwischen „Muss und Kann“ gehört zu unserem täglichen Geschäft und findet in der Entscheidungsfindung stets Berücksichtigung.
Melden Sie sich bei uns bei Unklarheiten, wir geben Ihnen gerne im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Auskunft.